Änderung Spitalgesetz Kanton Luzern

Vernehmlassung zur Änderung des Spitalgesetzes –

Die gesetzliche Verankerung des Leistungsangebotes der Spitäler ist der richtige Weg. Nur so kann das verlorene Vertrauen der Bevölkerung zurückgewonnen werden. Der parteipolitisch breit abgestützte Verein «Pro Spital Wolhusen» mit seinen über 7000 Komiteemitgliedern fordert für alle Standorte mindestens eine IMC-Station auf höchstem Niveau. Nur so bleibt die ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung im ganzen Kantonsgebiet gesichert.

Als Verein Pro-Spital-Wolhusen vertreten wir die Bevölkerung im Einzugsgebiet des Spitals Wolhusen. Aus diesem Grunde haben wir eine Stellungnahme zur Änderung des Spitalgesetzes abgegeben. In dieser fordern wir folgende Änderungen im Spitalgesetz deren Planung sich nach den Kriterien des Krankenversicherungsrecht sowie folgende Kriterien berücksichtigt:

  1. Gewährleistung einer qualitativ hochstehenden medizinischen ambulanten und stationären Grundversorgung für die gesamte Kantonsbevölkerung.
  2. Gewährleistung einer ambulanten und stationären Notfallversorgung für die gesamte Kantonsbevölkerung.
  3. Erreichbarkeit der ambulanten und stationären Grund- und Notfallversorgung innert nützlicher Frist für die gesamte Kantonsbevölkerung gemäss Vorgabe des Bundes (30 Minuten).
  4. Umschreibung der ambulanten und stationären Grund- und Notfallversorgung durch die Bereiche Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie, Intermediate Care Unit (IMC) auf höchster Stufe und interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft.

Lesen Sie dazu unsere Stellungnahme, den Begleitbrief und unsere Medienmitteilung: