Angebot für stationäre, medizinische Grundversorgung verbindlich festlegen

Regierung und Kantonsrat bestellen das Leistungsangebot für die Spitäler. Sie sind vom Volk gewählt. Sie nehmen Vorschläge des Spitalrats und der obersten Spitalleitung des Luzerner Kantonsspital (LUKS) zur Kenntnis. Aber sie treffen im übergeordneten Interesse der Luzerner Bevölkerung die politische Entscheidung und übernehmen dafür die Verantwortung. Sie berücksichtigen dabei alle wesentlichen Aspekte und fokussieren nicht einseitig auf eine ökonomische Betrachtung.

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